//   Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


CDCY, Communication Design Agency, vertreten durch Sylvia Korff, (nachfolgend Agentur genannt). 

Stand: 01.01.2013
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Projektentwicklung, Corporate Design und Konzeption/Layout. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur.
1.2 Die Agentur erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.3 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinausgehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch die Agentur im Voraus bestätigt wurde.

2. Leistungen, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit
2.1 Gegenstand eines Auftrags können die Marketingkonzepte und –maßnahmen, die Projektentwicklung oder Entwicklung eines Corporate Designs oder einer Konzeption/Layouts oder jede andere Art von gestaltender Tätigkeit sein. Die Agentur entwickelt maximal zwei Vorschläge zur Auswahl des Kunden.
2.2 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande oder mit erster Erfüllungshandlung durch die Agentur bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es an der Mitteilung an den Kunden von Seiten der Agentur bedarf.
2.3 Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Designleistung.

3. Vertragsgrundlagen, Basisdaten
3.1 Sofern die Agentur ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlage.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich darzulegen. Sie werden durch Gegenzeichnung von der Agentur wirksam.

4. Urheberschutz und Nutzungsrechte
4.1 Vertragsgegenstand ist die Schaffung der in Auftrag gegebenen kreativen Leistung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten hieran. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtgesetzes. Der an die Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten – nicht von Eigentumsrechten – an den Werkleistungen gerichtet ist.
4.2 Die Arbeiten (Konzeptionen, Entwürfe und Werk- und Reinzeichnungen) der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
4.3 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Werke der Agentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart/Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
4.4 Nutzungen, die über das vereinbarte Produktionsziel hinausgehen – wie Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Projekt), bedürfen der Einwilligung der Agentur und sind honorarpflichtig.
4.5 Das Design oder Elemente/Gestaltungsmerkmale hieraus, dürfen auf andere Gegenstände als das vertraglich Vereinbarte nur mit Einverständnis der Agentur übertragen werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. 4.6 Eine Weitergabe eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung der Agentur und ist honorarpflichtig.
4.7 Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

5. Preise und Zahlungen
5.1 Die vereinbarten Honorare verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die Honorare werden wie folgt fällig:
- 30% bei Auftragserteilung
- 50% bei Druckfreigabe/Programmierfreigabe
- 20% bei Ablieferung der Arbeiten
Sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
5.3 Die Agentur ist berechtigt, Stundensätze jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen.
5.4 Die Vergütung für fortlaufende Leistungen stellt die Agentur monatlich in Rechnung.
5.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig.
5.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar.
5.7 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

6. Sonder-, und Zusatzleistungen
6.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische Änderungen und sonstige Textänderungen sowie andere Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich über das Angebot abgedeckt sind, werden nach Zeitaufwand -je nach Leistung und Aufwandmit einem Stundensatz zwischen 80 € bis 120 € gesondert berechnet.
6.2 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber hat der Agentur unaufgefordert alle notwendigen Informationen für die Ziele und Prioritäten in Bezug auf das zu erstellende bzw. zu gestaltende Produkt zu erteilen.
7.2 Die Agentur ist zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit nicht verpflichtet.
7.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 An den Arbeiten der Agentur werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird im Allgemeinen nicht übertragen (siehe auch unter 4.1.).
8.2 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleibt das gelieferte Produkt Eigentum der Agentur. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die Agentur, unbeschadet sonstiger Rechte, das gelieferte Produkt zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen. Vorher kündigt die Agentur dies dem Kunden an und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Begleichung der offenen Rechnung.
8.3 Die Agentur ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren
und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.

9. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
9.1 Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Die Agentur haftet für entstehende Schäden
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9.2 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren. Fehler sind schriftlich zu melden. Der Kunde hat die Agentur bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
9.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht durch die Agentur durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder 2-3
sonstige Manipulationen entstehen. Die Agentur haftet nicht für Probleme, die durch fehlerhafte oder zukünftige Installationen von serverseitigen Programmen entstehen.
9.4 Die Agentur haftet nur für Schäden, die von der Agentur grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die Agentur haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung im Angebot ausdrücklich aufgeführt ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
9.5 Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Agentur verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und nzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für die Erfüllungsgehilfen nicht.
9.6 Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstige Arbeiten wird von der Agentur nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
9.7 Mit der Genehmigung der Arbeiten durch den Auftraggeber/Verwerter übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebener Arbeiten, entfällt jegliche Haftung für die Agentur.
9.8 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem uftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/ Verwerter die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er die Agentur von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von der Agentur nicht ausgeschlossen.

10. Kündigungsrecht
10.1 Beide Parteien können bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertrag kündigen.
10.2 Kündigt der Auftraggeber, so ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte ergütung für die bereits erbrachte Leistung zu verlangen.
10.3 Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von der Agentur gefertigten Ideenskizzen, Reinzeichnungen, Gegenstände, Volumen und sonstige Modelle sind der Agentur unverzüglich zurückzugeben.

11. Erfüllungsort
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Hauptsitz der Agentur: Hamburg.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Änderungen/Ergänzungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.
12.2 Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.
12.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen und zu ergänzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt oder die den mit ihr verfolgten wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich verwirklicht.